Ist Screening in privaten Netzwerken zu verbieten?

HR & Recruiting, Praxison August 26th, 2010• von Tobias Kärcher9 Comments

    Gut. Nachdem wir uns zu völlig realitätsfremden Gesetzesentwürfen zunächst nicht äußern wollten, weisen wir heute doch auf einen kleinen aber feinen Lösungsvorschlag hin. Dazu müssen auch keine staatlichen Gremien aktiviert werden. Gespart würden dadurch Steuergelder, Nerven und hoffentlich sogar eine ganze Menge zukünftiger Diskussionen.

    Im Rahmen einiger sinnvoller und mehr als gerechtfertigter Gesetzesänderungen zum Arbeitnehmerschutz, sollte mit einem Abwasch auch noch das Problem mit dem Datenschutz im Internet gelöst werden. Großartig, wie hier versteckte Kameras in Umkleideräumen wieder in einen Topf mit Facebook-Profilen geworfen werden. Wer sich das leistet, muss sich schon sehr sicher sein, dass ein Großteil der Bevölkerung keine Ahnung hat, worüber bei diesem Thema überhaupt gesprochen wird. Oder er hat selbst noch weniger Sachkenntnis. Beides eine unschöne Vorstellung.

    In Zukunft sollen keine Daten mehr aus sozialen Online-Netzwerken wie z.B. Facebook gewonnen werden, um sich über Kandidaten zu informieren. Eine Ausnahme gilt für solche Dienste, die eindeutig berufsbezogen sind und dem Selbstmarketing dienen sollen, wie z.B. Xing oder LinkedIn.

    Bei sonstigen allgemein zugänglichen Daten aus dem Netz gilt die Regel, dass sie von Firmen nur genutzt werden dürfen, sofern „das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung das berechtigte Interesse des Arbeitgebers“ nicht überwiegt. Bewerber dürfen also gegoogelt werden. Grenzen der Informationsnutzung könnten sich aber daraus ergeben, wie alt der Interneteintrag ist und ob der Beschäftigte noch die Herrschaft über die Veröffentlichung habe. (Focus-Online)

    Man stelle sich vor: Man googelt einen Namen, z.B. um herauszufinden, ob diese Person ein Profil bei Xing oder LinkedIn hat. Auf Seite 1 der Suchergebnisse liefert Google auch das Facebook-Profil – Vorsicht: Klicken verboten! Aber im Excerpt werden schon die Namen einiger Freunde angezeigt. Ist das schon relevante, schützenswerte Information? Falls ja: Hinschauen verboten! Die Ergebnisse der üblichen Personensuchmaschinen von Seite 1 sind ebenfalls tabu. Facebook ist hier mit erfasst – sogar Profilbilder. Andere soziale Netzwerke? Evtl. solche, die gar nicht zu den vier, fünf großen gehören? Dann bitte mit einem Auge vorsichtig das Profil aufrufen und auch dieses Auge ganz schnell zumachen, falls das Profil “zu privat” ist! Und falls man doch etwas sieht, was man nicht sehen sollte: Bitte wieder vergessen!

    Jeder, der selbst Daten von sich im Internet veröffentlicht, macht seine Daten im Internet öffentlich. Danach den staatlichen Schutz dieser Daten zu fordern, ist in meinen Augen absurd. Schon klar, vielen fehlt die nötige Kenntnis der Netzwerke, die sie benutzen, aber das ist weder das Problem des Bürgers, noch der Netzwerke. Zumal sämtliche Informationen, die zum Verständnis dieser Netzwerke notwendig sind – freiem Informationszugriff sei Dank – online verfügbar sind.

    Ein Vorschlag zur Güte

    Wer nicht möchte, dass sein Facebook-Profil von Arbeitgebern eingesehen werden kann, der möge doch bitte seine Privatsphäre-Einstellungen dementsprechend anpassen. Und wenn die Möglichkeiten der Privatsphäre-Einstellungen nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, dann ist dieses Netzwerk wohl nicht das richtige. Das gilt nicht nur für Facebook, sondern ausnahmslos für jedes Online-Netzwerk.

    Ist das ein Deal?

    Wer eine etwas ernsthaftere Auseinandersetzung mit diesem Thema wünscht, dem sei übrigens dieser Artikel von Sven Böll auf Spiegel-Online empfohlen.

    Pics: Anonymous9000 und garyknight

    lesenswert

    Hier bloggen Alex, Tobi und Jan von atenta aus Hamburg. Wir entwickeln Software und Agenturlösungen für Recruiting und Employer Branding im Social Web.

    • http://personalmarketing2null.wordpress.com/ Henner

      Der Deal gilt! Aber es ist schon erschreckend, wie viel Unwissenheit in Sachen Privatspäre-Einstellungen herrscht. Hätte ich persönlich nicht gedacht, dass dann ein Grund dafür sein kann, dass so viele User skeptisch gegenüber Arbeitgeber-Fanpages sind….

    • Biene41

      Wie wäre es, wenn sich Unternehmen auf Xing und LinkedIn konzentrieren und den Rest gar nicht erst anschauen. Wäre einfach und schnell. Außerdem geht es den zukünftigen Arbeitgeber ja auch nichts an, was man in seiner Freizeit tut. Aber aus irgendeinem Grund interessiert sich der Arbeitgeber auch immer dafür, was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht.

    • http://recruitingblogs.de Alexander

      @Biene41

      Hallo,

      nun, ich persönlich denke, dass die “Gier” der Arbeitgeber nach Freizeit Details der (zukünftigen) Mitarbeiter ein von den Medien und “Personal Brandern” gepushtes Gerücht ist.

      Vielmehr geht es den Arbeitgebern bzw. den Personalsuchenden darum, mit Hilfe des Internets überhaupt erst potentielle Kandidaten ausfindig zu machen bzw. sie auf Karrierechancen bei sich im Unternehmen aufmerksam zu machen. Und da Arbeit und Beruf ohnehin immer mehr zusammenfließen, sehe ich keinen Grund, warum das nicht auch in Netzwerken wie Facebook geschehen sollte.

      Beide Seiten können nur profitieren. Natürlich solange man respektvoll miteinander umgeht.

    • Biene41

      @Alexander

      Arbeit und Beruf? :-)
      Natürlich wird hier Angst durch die Medien geschürt, jedoch hat die Freizeit des Arbeitnehmers und dessen Gestaltung nichts mit dem Unternehmen zu tun. Wer sich also übermäßig betrinken will und dann die Bilder ins Internet stellt, sollte keine Strafe vom Arbeitgeber erwarten müssen. Dienst ist eben Dienst und Bärenfell ist Bärenfell.
      Was die Arbeitgeber gern vergessen ist, dass sie sich eine gewisse Anzahl von Stunden (ca. 40) vom Arbeitnehmer kaufen, wenn wir Überstunden mal außen vor lassen. Die restlichen 128 Stunden verbinden den Arbeitgeber nicht mit dem Arbeitnehmer. Wer in der Freizeit Mist baut, dessen Taten haben nichts mit dem Unternehmen zu tun. Und wer sich Kraft seiner Leber nach Feierabend in den Alkohol stürzt und dann dazu Bilder veröffentlicht, tut dies auch ohne einen Bezug zu dem Unternehmen in dem er arbeitet.

      Bzgl respektvoll wissen wir ja, wie einige Unternehmen ihre Arbeitnehmer ausspionieren. Respektvolles Untereinander ist wohl eher ein Mythos.

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    • http://jobtweet.de Alexander

      @Biene41

      “Arbeit und Privates” natürlich.

      Stimme Dir durchaus zu, dass die Freizeit des Arbeitnehmers nichts mit dem Unternehmen zu tun hat…. Dennoch käme (offline) niemand auf die Idee, einem Vorgesetzten das Aufsuchen einer Freizeitlokalität, in der sich zufällig auch seine Mitarbeiter aufhalten, zu verbieten :-) Warum also im Internet?!

      Respektloses Verhalten einiger Unternehmen gegenüber den Mitarbeitern ist ein grundlegendes Problem, das sich durch derlei Einschränkungen nicht lösen lassen wird.

    • Biene41

      @Alexander

      Es steht natürlich dem Arbeitgeber frei, Freizeitlokalitäten zu besuchen, die auch von seinen Arbeitnehmern besucht wird. Geschieht dies jedoch zu dem Zwecke des Belauschens von Gesprächen, ob nun öffentlich oder privat ist für diesen Moment unerheblich. Fakt ist jedoch, dass der Arbeitnehmer in diesem Falle nicht unbedingt zufällig diese Lokalität besucht, sondern dies der Informationsgewinnung dient. Unter Umständen auch unter dem Schutz eines Pseudonyms oder Anonymität des Internets. Somit bekommt die ganze Geschichte dann schon etwas von Stalking.
      Hierbeit geht es dann im Endeffekt um die Intention des Arbeitgebers – sofern sich dieser demnach nicht dem Arbeitnehmer zu erkennen gibt, ist die Absicht als solche wahrscheinlich offensichtlich.
      Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Bier trinken, habe ich nichts dagegen, Stalking ist aber eine ganz andere Geschichte.

    • http://recruitingblogs.de Alexander

      Über die Intention des Arbeitgebers kann man sich auch bei einem gemeinsamen Bier nicht immer ganz sicher sein… ;-)

    • Biene41

      @Alexander
      Dann gibt’s aber wenigstens Bier! ;-)

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